Aktuelle Information zum Coronavirus!
Eine endgültige Entscheidung über einen Wiedereinstieg in den Schulbetrieb nach den Osterferien ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Das Kultusministerium Baden-Württemberg informierte mit dem Schreiben vom 09.04.2020 die Schulen, dass zwischen der Festlegung, wann und wie ein stufenweiser Wiedereinstieg an den Schulen möglich sein wird, und dem tatsächlichen Start in jedem Fall eine Woche liegen wird.
Die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wurde erneut geändert. Die Regelungen gelten ab Freitag, den 10.04.2020. Demnach weist in der vierten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung das Robert-Koch-Institut ab dem 10. April keine Risikogebiete mehr aus, da die Infektionszahlen mittlerweile weltweit hoch sind. Deshalb wurden in der Corona-Verordnung alle Regelungen, die einen Bezug zu Risikogebieten hatten, angepasst.
Es wird klargestellt, dass in Schulen, Kindergärten und Hochschulen (das sind die in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen) ein 14-tägiges Betretungsverbot nicht mehr für Personen gilt, die aus einem solchen Risikogebiet eingereist sind, sondern nur noch für all die, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen oder selbst Symptome eines Atemweginfekts und/oder erhöhte Temperatur aufweisen. Das betrifft diejenigen, die in den Einrichtungen trotz geschlossenen Betriebs noch anwesend sind, etwa Schulleiterinnen und Schulleiter. Außerdem wurde das bisher bestehende Verbot von Einreisen nach Baden-Württemberg aus Risikogebieten gestrichen.
Ich wünsche unseren Schülerinnen und Schülern, unseren Eltern und den für die Ausbildung mitverantwortlichen Ausbildungsbetrieben trotz aller Einschränkungen in unsere persönliche Freiheit ein schönes, erholsames und vor allem ein gesundes Osterfest im Kreise Ihrer Familien.
Ihr
Lorenz Schulte
Schulleiter
Die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wurde erneut geändert. Die Regelungen gelten ab Freitag, den 10.04.2020. Demnach weist in der vierten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung das Robert-Koch-Institut ab dem 10. April keine Risikogebiete mehr aus, da die Infektionszahlen mittlerweile weltweit hoch sind. Deshalb wurden in der Corona-Verordnung alle Regelungen, die einen Bezug zu Risikogebieten hatten, angepasst.
Es wird klargestellt, dass in Schulen, Kindergärten und Hochschulen (das sind die in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen) ein 14-tägiges Betretungsverbot nicht mehr für Personen gilt, die aus einem solchen Risikogebiet eingereist sind, sondern nur noch für all die, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen oder selbst Symptome eines Atemweginfekts und/oder erhöhte Temperatur aufweisen. Das betrifft diejenigen, die in den Einrichtungen trotz geschlossenen Betriebs noch anwesend sind, etwa Schulleiterinnen und Schulleiter. Außerdem wurde das bisher bestehende Verbot von Einreisen nach Baden-Württemberg aus Risikogebieten gestrichen.
Ich wünsche unseren Schülerinnen und Schülern, unseren Eltern und den für die Ausbildung mitverantwortlichen Ausbildungsbetrieben trotz aller Einschränkungen in unsere persönliche Freiheit ein schönes, erholsames und vor allem ein gesundes Osterfest im Kreise Ihrer Familien.
Ihr
Lorenz Schulte
Schulleiter