Aktuelles

Schulbetrieb an der FSS ab 01.02.2021 - kein Präsenzunterricht in allen Schularten und Bildungsgängen bis 21.02.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Vertreterinnen und Vertreter unserer Ausbildungsbetriebe,

am 27.01.2021 haben sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann darauf verständigt, die zum 1. Februar 2021 geplanten Öffnungsschritte zu verschieben. Alle Schulen im Land bleiben zunächst bis zum 21. Februar 2021, also bis zum Ende der Faschingswoche, weiterhin geschlossen.

Die aktuelle Entscheidung beinhaltet, dass es an den Schulen zunächst mit Fernunterricht weitergeht. Die bisherigen Regelungen und Ausnahmen für die Abschlussklassen behalten dabei weiterhin ihre Gültigkeit. Von diesen Ausnahmeregelungen sollen die Schulen so zurückhaltend wie möglich Gebrauch machen.

Angesichts der weiterhin dynamischen Pandemielage bedauert es die Landesregierung keine langfristigen Pläne zur Verfügung stellen zu können. Doch in der aktuellen Situation bleibt keine andere Möglichkeit, als kurzfristig zu handeln und falls erforderlich auch bereits gefasste Pläne zu ändern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Schulleitung
Lorenz Schulte

Schulbetrieb an der FSS ab 18.01.2021 - Kein Präsenzunterricht in allen Schularten und Bildungsgängen bis Ende Januar 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Vertreterinnen und Vertreter unserer Ausbildungsbetriebe,

am 14.01.2021 haben Herr Ministerpräsident Kretschmann und Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann beschlossen, dass aufgrund steigender Infektionszahlen entgegen der ursprünglichen Planung Kitas und Grundschulen nächste Woche nicht geöffnet werden. Damit sind auch die Pläne der FSS, ab dem 18.01. für die Abschlussklassen Präsenzunterricht in Wechselform anzubieten, hinfällig.

Kultusministerium - 2021-01-14-Stellungnahme-Schul-Kitaschließungen (km-bw.de)

Dies bedeutet nun konkret, dass alle Schülerinnen und Schüler in allen Klassen, einschließlich der Abschlussklassen, an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule vom 18.01.2020 bis 30.01.2020 weiterhin ausschließlich Fernunterricht erhalten. Hierfür wird in der Regel das Lernmanagementsystem Moodle sowie das Videokonferenzsystem BigBlueButton eingesetzt.

Die Regelungen für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, der Halbjahresinformationen und der Zeugnisse in den Kursstufen sowie zu den Klassenarbeiten erfragen Sie über Ihre Fachlehrerinnen und Fachlehrer bzw. über Ihre jeweilige Abteilungsleitung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Schulleitung
Lorenz Schulte

Unterrichtsbeginn nach den Weihnachtsferien

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Vertreterinnen und Vertreter unserer Ausbildungsbetriebe,

ich darf Ihnen allen ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr wünschen und hoffe, dass Sie gut hineingekommen sind.

Die Weihnachtsferien sind bald vorbei und es stellt sich für uns alle die Frage, wie es nach den Ferien an den Schulen weitergeht? Die Kultusminister der Bundesländer haben gestern ein Stufenmodell vorgeschlagen. Demnach gibt es keine generelle Schulöffnung. Die Kultusministerkonferenz (KMK) bekräftigte nach ihrem Online-Treffen die große pädagogische Bedeutung des Präsenzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler.

Heute werden bei den Bund-Länder-Gesprächen die Entscheidungen im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung des Lockdowns abgestimmt. Welche Auswirkungen dies nun für die Öffnung der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule nach den Weihnachtsferien zum 11. Januar 2021 haben wird, werde ich Ihnen umgehend auf dieser Homepage und allen in unserem Lernmanagementsystem Moodle eingetragenen Schülerinnen und Schüler per E-Mail mit der Bitte kommunizieren, auch die Eltern und die Ausbildungsbetriebe hierüber zu informieren.

Bis dahin bitten wir von Rückfragen im Sekretariat zum Unterrichtsbeginn abzusehen.

Ihr
Lorenz Schulte
Schulleiter

Information zur aktuellen Pandemieentwicklung – Lockdown

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr verehrte Eltern und Ausbildungsbetriebe,

ab dem kommenden Mittwoch wird es in ganz Deutschland einen harten Lockdown geben. Das wurde heute Morgen auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossen. Wie es mit den Schulen in Baden-Württemberg weitergehen soll, muss aber erst noch geklärt werden.

Von daher bleibt es vorbehaltlich einer Änderung der Landesregierung bei der gemeinsamen Entscheidung vom 10. bzw. 11.12.2020 der beruflichen Schulen in Ulm im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium in Tübingen und dem Gesundheitsamt über die Stadt Ulm dabei, dass ab Montag, 14.12.2020 die beruflichen Schulen in Ulm gemäß einer Inzidenz von über 200 in den sogenannten Wechselunterricht starten. Der Wechselunterricht ist eine Schulform, in der vom Präsenzunterricht in den Fernunterricht gewechselt wird. So wird eine Gruppe A im Präsenzunterricht beschult und eine Gruppe B zeitgleich oder mit Aufgaben im Fernunterricht. Danach erfolgt ein Wechsel, sodass beide Gruppen gleichviel Präsenz- sowie auch Fernunterricht haben. Basis für diese Entscheidung ist die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 7. Dezember 2020, gültig ab 8. Dezember 2020.

 

  • Wie der Wechselunterricht in den Abteilungen der FSS im Detail durchgeführt wird, wurde den Schülerinnen und Schülern bereits letzten Freitag, am 11.12.2020 mitgeteilt.
  • Der Blockunterricht findet wie gewohnt statt! Die Aufteilung der Klassen erfolgt an der Schule, sodass der Abstand gewahrt werden kann.

 

Ihr
Lorenz Schulte
Schulleiter

Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen am 21. und am 22. Dezember 2020

Nach Mitteilung des Kultusministeriums vom 1. Dezember 2020 findet für alle Schülerinnen und Schüler der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule am 21. und am 22. Dezember 2020 der Unterricht als Fernunterricht statt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kultusministeriums unter Kultusministerium - 2020 12 01 Regelungen für den Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen (km-bw.de)

Bleiben Sie gesund.

Ihre Schulleitung
L. Schulte

Erneuerung der Gesundheitsbestätigung

Nach den Herbstferien muss die Gesundheitsbestätigung von allen Schülerinnen und Schülern erneut vorgelegt werden. Am 1. Schultag nach den Herbstferien ist die Erklärung unterschrieben vorzulegen (mit Datum 31.10.2020 oder später).

  • NEU: Wer am ersten Schultag nach den Ferien als volljährige/r Schüler/-in die Erklärung nicht unterschreibt bzw. bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern nicht von den Eltern unterschrieben vorlegt, muss die Schule umgehend wieder verlassen und darf erst mit unterschriebenem Formular am Unterricht teilnehmen. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt ein Betretungsverbot, das konsequent umgesetzt wird.

  • Berufsschulprüflinge im Fernunterricht bringen die Erklärung zur Prüfung mit oder unterschreiben die Erklärung unmittelbar vor Beginn der BS-Abschlussprüfung. Diese ist dann von der Aufsicht zu prüfen und einzusammeln. Ohne Unterschrift darf die Schülerin bzw. der Schüler nicht an der Prüfung teilnehmen.

  • Wer in einem Risikogebiet war und kein negatives Testergebnis nach der Einreise vorweisen kann, muss die Schule umgehend wieder verlassen. Entscheidend für die Bewertung ist die Liste der Risikogebiete zum 1. Schultag nach den Ferien: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html?nn=13490888. Ein Aufenthalt in einem Gebiet, das erst nach der Rückreise zum Risikogebiet wurde, führt nicht zum Ausschluss.

Hier können Sie sich eines der beiden Formulare herunterladen:

Wir wünschen Ihnen wieder einen guten Schulstart.

Ihre Schulleitung

Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Vertreterinnen und Vertreter unserer Ausbildungsbetriebe,

die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 5. Januar 2021 beschlossen, die bundesweiten Corona-Einschränkungen bis Ende Januar 2021 zu verlängern. Das Kultusministerium informierte heute Nachmittag die Schulen über den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien

Demnach wird die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule ab dem 11. Januar 2021 bis Ende Januar 2021 vorerst in allen Klassen keinen Präsenzunterricht sondern ausschließlich Fernunterricht durchführen.

Ab dem 18. Januar 2021 ist abhängig von der Infektionslage ergänzend zum Fernunterricht wieder die Einführung eines Fern- und Präsenzunterrichts in den Abschluss- und Prüfungsklassen vorgesehen. Hierzu gehören alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 eine Abschlussprüfung ablegen, mit Ausnahme der dualen Berufsausbildung, der berufsvorbereitenden Bildungsgänge und den einjährigen Berufsfachschulen. In diesen Klassen wird es weiterhin bis zum 31. Januar 2021 ausschließlich Fernunterricht geben.

Im Technischen Gymnasium haben die Jahrgangsstufen 1 und 2, also alle Schülerinnen und Schüler im Kurssystem der Klasse 12 und 13 je nach Infektionslage voraussichtlich wieder ab dem 18.01.2021 Fern- und Präsenzunterricht im Wechsel.

Weitere Informationen erhalten Sie wie gewohnt über unsere Schulhomepage der FSS und alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich per E-Mail über Moodle auch zur Information Ihrer Eltern und Erziehungsberechtigten sowie für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler zur Information Ihrer Ausbildungsbetriebe.

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Schulte
Schulleiter

Detailregelungen des Kultusministeriums zum vorzeitigen Beginn der Weihnachtsferien und dem Fernunterricht

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
liebe Eltern und Ausbildungsbetriebe,

 

nachdem sich Bund und Länder letztes Wochenende geeinigt haben, ab dem 16.12.2020 den Präsenzunterricht auszusetzen, wird auch die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule für den Unterricht vor Ort an der Schule geschlossen. Aufgrund mehrfacher Nachfragen informiere ich über die Detailregelungen des Kultusministeriums zum vorzeitigen Beginn der Weihnachtsferien und dem Fernunterricht.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im Zeitraum vom 16. - 22. Dezember 2020 verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet, also digital und auf Distanz. Dies betrifft bei uns folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:

  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des Technischen Gymnasiums, also die Klasse TGG 12 und 13 sowie die TO 13
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem die einjährige Berufsfachschule oder Berufskollegs). Das 1BKFHT ist eine Abschlussklasse und muss im Fernunterricht beschult werden.
  • Das AV und VABO sowie die Kooperationsklassen gehen ab dem 16.12. in die vorgezogenen Weihnachtsferien ohne Fernunterricht.
  • Alle zentralen Klassenarbeiten zum Hörverstehen in der TGG 13 sowie in der TO 13 finden wie geplant statt, also auch in Französisch.
  • Die zentrale Klassenarbeit zum Hörverstehen in der 2BFB wird verschoben auf den 27.01.2021.
  • Die Abschlussprüfungen bei den Brauern sowie die Meisterprüfung Teil IV in den Bauberufen finden auch während der Schulschließung wie geplant statt.
  • Praktika in Betrieben sind während der Schulschließung zulässig.

 

Qualitätsstandards Fernunterricht.pdf (km-bw.de)

 

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge beginnen mit dem heutigen Tag die vorgezogenen Weihnachtsferien.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit in der Hoffnung, dass wir alle gesund bleiben.

 

Lorenz Schulte
Schulleiter

Information zur aktuellen Pandemieentwicklung

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
liebe Eltern und Ausbildungsbetriebe,

wie Sie heute den Nachrichten über die Medien entnehmen können, tagt heute das Kabinett von Baden-Württemberg zum weiteren Vorgehen bei der aktuellen Pandemieentwicklung.

Welche Entscheidung getroffen wird und wie sich dies auf den Unterricht an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule auswirkt, erfahren Sie hier, sobald auch uns die Informationen vorliegen.

Bleiben Sie gesund.

Lorenz Schulte
Schulleiter

Nachverfolgung von Coronafällen an der Schule

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Alb-Donau-Kreis, dem Staatlichen Schulamt Biberach sowie der Stadt Ulm wurden die Informationen zum Vorgehen bei einem SARS-CoV-2-Fall an den Schulen überarbeitet. Wir setzen unser Vertrauen zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Virus in eine strikte und einheitliche Vorgehensweise, damit auch künftig einerseits die Handlungsfähigkeit des Gesundheitsamts und somit auch unsere Gesundheit erhalten bleibt.

Ich möchte Sie bitten, die Merkblätter zu beachten und sich bei auftretenden Symptomen schriftlich an das Schulsekretariat mit der nachstehenden E-Mail zur Bearbeitung von SARS-COV-2-Fällen zu wenden:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Bleiben Sie gesund.

Ihre Schulleitung
L. Schulte

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